Üble Nachrede (StGB § 186) ist die unwahre Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen, die ebenfalls geeignet sind, jemanden verächtlich zu machen, jedoch nicht unbedingt mit der bewussten Unwahrheit. Kritik ist die öffentliche Meinung, Einschätzung oder Beurteilung, die eine Person oder eine Sache betrifft. Verleumdung ist somit eine formale und strafbare Form der Kritik, während Kritik in der Regel im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig ist.
Was ist eine Rufschädigung?
Laut Definition werden beim Rufmord oder einer Rufschädigung Behauptungen verbreitet, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen. Solch gezielte und wiederholte Diffamierungen können Existenzen gefährden.
Ist Rufmord laut StGB strafbar?
Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen eigenen Tatbestand für Rufmord. Das Gesetz ermöglicht allerdings eine Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Abhängig von den Tatumständen kommt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von einem bzw. zwei Jahren in Betracht.
Wie kann ich mich gegen eine Rufmordkampagne wehren?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Rufschädigung zur Anzeige zu bringen. Darüber hinaus sollten vor allem Personen in der Öffentlichkeit und Unternehmen im Zuge des Online Reputation Managements Maßnahmen ergreifen, um die Reputationsschäden und deren Auswirkungen einzudämmen.