Samstag, 10. Januar 2026
Verleumdung (nach § 187 StGB in Deutschland) liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen (also mit sicherer Kenntnis der Unwahrheit) eine unwahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Um verleumderische Inhalte löschen zu lassen, stehen Ihnen sowohl außergerichtliche als auch rechtliche Schritte zur Verfügung. Der schnellste Weg führt oft über die direkte Ansprache des Plattformbetreibers, während für hartnäckige Fälle oder zur Ermittlung des Verursachers rechtliche Mittel erforderlich sind.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen