Verleumderische Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen und rufschädigende Bewertungen im Netz können für Privatpersonen eine enorme psychische Belastung darstellen. Für Unternehmen bedeuten sie oft existenzbedrohende Umsatzeinbußen. Da sich digitale Inhalte rasend schnell verbreiten, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie verleumderische Inhalte erfolgreich aus dem Internet entfernen, welche rechtlichen Grundlagen Sie kennen müssen und wie Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.
Erste Sofortmaßnahme: Beweissicherung
Bevor Sie irgendjemanden kontaktieren oder eine Löschung beantragen, müssen Sie die Inhalte lückenlos und gerichtsfest sichern. Wenn der Verfasser die Inhalte später löscht oder modifiziert, fehlt Ihnen ohne Beweise die Grundlage für rechtliche Schritte oder Schadensersatzforderungen.
So sichern Sie Beweise richtig:
Vollständige Screenshots erstellen:
Der Screenshot muss den verleumderischen Text, den Namen des Verfassers (bzw. das Pseudonym), das Datum und die Uhrzeit der Veröffentlichung zeigen.
URL kopieren:
Sichern Sie den exakten Link (die URL) der Unterseite, auf der sich der Inhalt befindet.
Metadaten dokumentieren:
Nutzen Sie Tools oder machen Sie Screenshots, die den Kontext der Seite abbilden. Bei Videos (z. B. auf YouTube oder TikTok) sichern Sie das Video per Bildschirmaufnahme und notieren Sie die genauen Zeitstempel der ehrverletzenden Aussagen.
Zeugen hinzuziehen:
Lassen Sie eine unbeteiligte Person (Freunde, Kollegen) den Inhalt auf deren eigenem Gerät aufrufen. Diese Personen können später bezeugen, dass der Inhalt öffentlich zugänglich war.
Der direkte Weg:
Vorgehen gegen den Täter
Wenn die Identität des Urhebers bekannt ist (z. B. ein ehemaliger Mitarbeiter, ein Konkurrent oder der Ex-Partner), ist der direkte Weg oft der schnellste und nachhaltigste.Die zivilrechtliche Abmahnung.
Sie oder ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt können den Täter schriftlich abmahnen. In diesem Schreiben wird der Täter aufgefordert:Den verleumderischen Inhalt unverzüglich zu löschen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Darin verpflichtet sich der Täter, die Behauptung nie wieder aufzustellen. Verstößt er in Zukunft dagegen, muss er eine empfindliche Vertragsstrafe (meist mehrere tausend Euro) zahlen.Die entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.
